Ärger mit der Steuererklärung, Ablehnung einer Stundung: Vergangenes Jahr sind bei den Finanzämtern 3,245 Millionen Einsprüche eingegangen. Das geht aus dem neuen Monatsbericht Oktober des Bundesfinanzministeriums hervor.

Klingt viel, tatsächlich werden es aber mit jedem Jahr weniger: 2013 gab es 4,23 Millionen Einsprüche, 2015 waren es 3,5 Millionen, 2016 noch 3,3 Millionen.

Seither wurden die Prozesse zur Abgabe etwa der Steuererklärung vereinfacht bis hin zu vorausgefüllten Erklärungen, in denen schon die Grunddaten aus dem Vorjahr eingefügt sind.

Nur rund 1,8 Prozent der Einsprüche führten am Ende zu Klagen, in absoluten Zahlen gab es 2017 insgesamt 60 132 Klageerhebungen.

„Jedem, der glaubt, durch den Staat in seinen Rechten verletzt zu sein (z. B. durch einen fehlerhaften Steuerbescheid), steht nach Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes der Weg zu den Gerichten offen“, wird in dem Bericht betont. Grundsätzlich können die Finanzgerichte aber nicht direkt angerufen werden, sondern als erster Schritt muss man beim zuständigen Finanzamt Beschwerde einlegen.

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