Einen Stromzähler gibt es in jedem Haushalt. Meist hängt er unbeachtet in irgendeiner dunklen Ecke und dreht sich. Mal schneller, mal langsamer – je nachdem wie viele Geräte gerade laufen.

Aber was misst dieses Gerät eigentlich genau? Und welche Auswirkung hat das auf die Stromrechnung?

Wie lese ich einen Stromzähler ab?

Ganz einfach: Hinter dem Glasfenster dreht sich eine Scheibe, die von Elektromagneten in Bewegung gesetzt wird. Allerdings nur, wenn Strom fliesst. Diese Scheibe ist mit einem mechanischen Zählwerk verbunden. Dessen Ziffern werden Ihnen angezeigt.

✔︎ Diese Zahlen notieren Sie sich auf der Ablesekarte und dazu Datum und Uhrzeit. Oder: Sie machen ein Handy-Foto zur Dokumentation von Zeit und Zählerstand. Diese Angaben schicken Sie an Ihren Stromanbieter.

Dort wird ausgerechnet, wie viel Kosten für verbrauchten Strom auf Sie als Kunden zukommt. Die Abrechnung wird Ihnen zugeschickt.

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Auch Nachzahlungen oder die Rückzahlung von zu hoch bemessenen Vorauszahlungen werden mithilfe des übermittelten Zählerstands ausgerechnet und in der Abrechnung ausgewiesen.

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Tipp: Wenn Sie einmal jährlich aufgefordert werden, den Stromzähler abzulesen, sollten Sie das auch tun. Wenn Sie es nicht machen, wird Ihr Verbrauch geschätzt und das birgt in jedem Fall Ungenauigkeiten. Wenn Sie ablesen, zahlen Sie auch nur, was Sie wirklich verbraucht haben.

Und so funktioniert der Stromzähler:

Er ist amtlich geeicht und verplombt und misst den Stromverbrauch für den jeweiligen Haushalt. Die Ziffern zeigen den aktuellen Verbrauch in Kilowattstunden an. Errechnet wird dieser Wert aus dem Verbrauch von Wechselstrom und der anliegenden Spannung.

Muss man Strom eigentlich abmelden?

Nicht immer. Wenn Sie nur den Anbieter gewechselt haben, kümmert sich meist Ihr neuer Stromlieferant um die Ummeldung – und auch um die Abmeldung beim alten Versorger.

Als Kunde müssen Sie lediglich den neuen Vertrag unterschreiben und zurückschicken.

In allen anderen Fällen, auch wenn Sie wegen eines Umzugs in eine neue Wohnung in einer anderen Stadt ziehen, müssen Sie beim bisherigen Versorger kündigen und sich beim neuen Stromlieferanten selbst anmelden.

Das können Sie telefonisch erledigen. Viele Energieversorger bieten aber auch Formulare auf ihren Homepages an. Angeben müssen Sie dort Ihre alte und die neue Adresse, Telefon – und Kundennummer, eventuell Stand des Stromzählers und das Datum, zu dem Sie kündigen.

Tipp: Stimmen Sie sich wegen der genauen Termine mit Ihrem Vor- oder Nachbewohner ab.

☞ Übrigens: Ihren bestehenden Stromvertrag müssen Sie trotz Wohnungswechsel erfüllen. Wenn der alte Versorger Sie zum Beispiel am neuen Ort weiter versorgen will und kann, gilt Ihr Vertrag zu den bisherigen Konditionen dort weiter.

Ausnahme: Sie ziehen zu jemandem, der schon einen Stromvertrag hat. Dann mu Ihr bisheriger Anbieter das Vertragsverhältnis beenden. Falls Sie unsicher sind: Prüfen Sie Ihr vertragliches Sonderkündigungsrecht.

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