Der selbst ernannte „König von Deutschland“ sitzt neben seiner Anwältin im Landgericht in Hof. Foto: Nicolas Armer. (Quelle: dpa)
Er erkennt die Bundesrepublik Deutschland nicht an – und gab deswegen seinen Führerschein zurück. Fahren wollte er allerdings trotzdem. Das wird einem bekannten Reichsbürger nun zum Verhängnis.
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Der selbst ernannte „König von Deutschland“ ist vom Landgericht Hof wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Um Eindruck auf den 53-Jährigen zu erwirken, sei die Strafe ohne Bewährung ausgesetzt worden, teilte ein Gerichtssprecher mit.
Verurteilter kündigt Revision an
Damit bestätigte die Berufungsinstanz die Entscheidung des Amtsgerichts Hof. Unter Einbeziehung eines anderen Urteils soll der Mann den Angaben zufolge zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Der Verurteilte habe Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht angekündigt.
Der Mann hatte im Jahr 2012 seinen Führerschein zurückgegeben, weil er die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt. Stattdessen war er mit einem selbst gebastelten Führerschein des von ihm erdachten „Königreichs Deutschland“ gefahren.
2013 war er in Oberfranken in eine Radarkontrolle geraten, als er mit 163 Stundenkilometern über eine Autobahn mit Tempolimit 100 fuhr. Beim folgenden Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit stellte sich heraus, dass er keinen gültigen Führerschein besaß.
Er rief sein eigenes Königreich aus
Der Verfassungsschutz rechnet den Mann der sogenannten Reichsbürgerbewegung zu – er bestreitet dies. Reichsbürger erkennen den Staat und die deutschen Gesetze nicht an und weigern sich, Steuern, Sozialabgaben und Bußgelder zu zahlen.
Der aus Wittenberg in Sachsen-Anhalt stammende Mann beschäftigt seit Jahren die Justiz. In der Lutherstadt hatte er sein eigenes Königreich ausgerufen sowie eine Bank und eine Krankenkasse gegründet. Zentrales Ziel des Regenten von eigenen Gnaden war nach seinen Worten der Aufbau eines alternativen Banken- und Gesundheitssystems. „Königliche Reichsbank“ und „Neudeutsche Gesundheitskasse“ nannte er seine Institute.
Für das Betreiben einer Krankenversicherung ohne Erlaubnis war er 2015 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er soll damals insgesamt 320.000 Euro an Beiträgen eingesammelt haben. Zum Prozessauftakt im Herbst 2014 hatte er die Zuständigkeit des Gerichts „für ihn als Regenten“ bestritten.
„Ich mach‘ es trotzdem“
2017 hatte ihn das Landgericht Dessau-Roßlau wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. „Ob ich das darf oder nicht, ich mach‘ es trotzdem“, war sein Kommentar bei einem der Prozesse. Er scheute auch vor demonstrativen Gesten nicht zurück: Nach einem Prozesstag setzte er sich vor dem Gebäude ins Auto und fuhr los.
Der Mann war außerdem wegen Untreue zu einer mehrjährigen Haft verurteilt worden. Die Kammer des Landgerichts Halle hatte es als erwiesen angesehen, dass der Wittenberger 1,3 Millionen Euro von Anlegern eingesteckt hatte. Dagegen legte er Revision ein; dem gab der Bundesgerichtshof statt. Ein Gutachter bescheinigte ihm starke narzisstische Persönlichkeitsmerkmale, er sei unbelehrbar und auch durch Strafe nicht zu beeindrucken. „Es fehlt ihm an Einsicht“, sagte der Gutachter im damaligen Untreue-Prozess.
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Der gelernte Koch, der auch schon mal ein Hemd mit gestickter Krone darauf trägt, nutzt den Gerichtssaal gern als Bühne zur Verbreitung seiner Rechtsauffassung. So erklärte er einem Richter bei der Aufnahme der Personalien, dass er seinen Nachnamen abgelegt habe und sich nur noch Peter I. nenne.
Der selbst ernannte „König von Deutschland“ war erst im Februar 2019 aus dem Gefängnis entlassen worden. Er hatte im Herbst 2012 auf dem Gelände eines früheren Krankenhauses in Wittenberg sein „Königreich Deutschland“ ausgerufen.
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