Fastfood-Gigant McDonald’s hat sein Markenrecht am „Big Mac“ verloren! Das verkündete das in Spanien ansässige „Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum“ (EUIPO). Künftig könnte damit jeder in der EU einen Burger unter dem Namen „Big Mac“ verkaufen.

McDonald’s hatte sich mit der kleinen irischen Fast-Food-Kette „Supermac’s“ (106 Filialen) gestritten. Diese verkaufen zwar keinen Burger unter dem Namen „Big Mac“, McDonald’s fand jedoch, dass der Namen „Supermac’s“ zu ähnlich klinge wie ihr Produkt „Big Mac“. Der Gigant beharrte auf seinem Markenrecht und hinderte „Supermac’s“ daran, auch nach England oder auf das europäische Festland zu expandieren.

Doch „Supermac’s“ wehrte sich und forderte im April 2017 die Freigabe der „mcdonaldschen“ Markenrechte an „Mc“ und „Big Mac“.

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Und „Supermac’s“ bekam nun Recht: McDonald’s habe nicht nachweisen können, dass sie die Marke „Big Mac“ in den fünf Jahren vor der Anklageerhebung ernsthaft und authentisch genutzt habe, so das EUIPO.

▶︎ Auch eingereichte Beweise (Verpackungen, Werbematerial, ausgedruckte Internet-Seiten) des Fast-Food-Riesen hätten nicht gezeigt, dass man die Marke „Big Mac“ ernsthaft und kontinuierlich verwendet habe. Insbesondere habe der Fast-Food-Gigant nicht nachweisen können, dass er Burger mit dem Namen „Big Mac“ verkaufe.

Und damit gebe es keine Voraussetzung für den Markenschutz! BASTA!

Der Beschluss könnte McDonald’s (mehr als 40 000 Filialen) schwer treffen. Andere Unternehmen in der Europäischen Union dürften nun den Namen „Big Mac“ frei nach ihrem Gusto verwenden. Doch das ist aktuell nicht der Fall!

Derzeit gilt weiterhin ein anderer Markenschutz – der aus dem Jahr 2017. Damals hatte sich McDonald’s proaktiv „Big Mac“ ein erneutes Mal schützen lassen.

Für „Supermac’s“ ist der Beschluss zunächst ein riesiger Erfolg. Wie das Unternehmen der Nachrichtenagentur Reuters mitteilte, scheiterte eine Expansion außerhalb Irlands bisher nur an McDonald’s. Der Fast-Food-Gigant habe den Namensstreit als Blockade-Instrument genutzt.

Bald könnte es deshalb auch in Deutschland „Mighty Macs“ der Fast-Food-Kette „Supermac’s“ geben – doch zunächst hat McDonald’s erklärt, gegen den Beschluss rechtlich vorzugehen.

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