„Die Rente ist sicher.“ Das Versprechen des damaligen Arbeitsministers Norbert Blüm (CDU) vor gut 30 Jahren war (bislang) kein Irrtum!

Doch stattdessen halten sich etliche Unwahrheiten über die gesetzliche Rentenversicherung. Die Zeitschrift „Finanztest“ hat in ihrer aktuellen Ausgabe mit den größten Irrtümern aufgeräumt.

BILD nennt eine Auswahl:

Meine gesetzliche Rente sinkt

Stimmt nicht! Ihre individuelle Rente wird nicht gekürzt. Ein Absinken ist gesetzlich durch die Rentengarantie ausgeschlossen. Allerdings kann es vorkommen, dass die Rente nicht in dem Maße angehoben wird, wie die Löhne steigen.

Mit dem regulären Renten-Eintrittsalter fallen die Abschläge für Frührentner weg

Falsch! Wer vorzeitig in Rente geht, muss bis zu seinem Tod mit Abschlägen leben. Die Kürzung beträgt 0,3 Prozent pro Monat (außer für besonders langjährig Versicherte).

Beispiel: Sie hören ein Jahr vor ihrem eigentlichen Renteneintrittsalter auf zu arbeiten, dann sinkt Ihre Rente dauerhaft um 3,6 Prozent (12-mal 0,3).

Selbstständige können keine Rente bekommen

Stimmt nicht. Auch wer sein eigener Chef ist, kann freiwillig in die Rentenkasse einzahlen und bekommt später monatlich Geld im Ruhestand.

Der Mindestbeitrag/Monat liegt bei 83,70 Euro, die Höchstgrenze bei 1246,20 Euro. Selbstständige Lehrer und Künstler sind rentenversicherungspflichtig.

Ein Teil der Rente geht für immer an den Ex

Nicht unbedingt! Stirbt Ihr geschiedener Ex-Partner und hat er die Teilrente nicht länger als drei Jahre bezogen, können Sie die Aufteilung auf Antrag rückgängig machen.

  • Mehr rente dank BILD

    Ich zahle nicht mehr für meine tote Ex-Frau

    Nach einem BILD-Bericht erwirken immer mehr Menschen, dass sie keinen Rentenausgleich mehr für tote Ex-Partner zahlen müssen

Ost- oder Westrente: Das hängt vom Wohnort ab

Falsch! Nicht der Wohnort ist entscheidend, ob die Rente nach Ost- oder West-Werten berechnet wird, sondern der Beschäftigungsort. Das gilt auch bei einem Unternehmen mit mehreren Standorten.

Wer weniger als 5 Jahre einzahlt, verliert sein Geld

Falsch! Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihres regulären Renteneintrittsalters auf weniger als fünf Versicherungsjahre kommen, erhalten Sie Ihre Beiträge zurück.

Tipp: Lassen Sie sich ausrechnen, ob sich ein Ausgleich fehlender Zeiten lohnt, um doch eine monatliche Rente zu erhalten.

Die Rente mit 63 startet mit 63 Jahren

Nein! Das Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte erhöht sich sogar. Zwar lag es 2014 bei Einführung der Regelung noch bei 63 Jahren. Doch das Alter steigt.

Wer 1956 geboren wurde, muss 63 Jahre und 8 Monate alt sein, um nach 45 Versicherungsjahren vorzeitig ohne Abschläge in den Ruhestand gehen zu können. Für die Jahrgänge ab 1964 beträgt die Altersgrenze 65 Jahre.

Wer sehr viel verdient, bekommt mehr Rente

Falsch! Die gesetzliche Rente ist nach oben gedeckelt. Bei Arbeitnehmern mit einem sehr hohen Einkommen gilt für die Berechnung des Rentenbeitrags derzeit die „Beitragsbemessungsgrenze“ von 80 400 Euro/Jahr im Westen bzw. 73 800 Euro/Jahr im Osten.

Wer darüber liegt, zahlt keine höheren Beiträge, bekommt später aber
auch nicht mehr. Die derzeitige Höchstrente liegt bei ca. 2800 Euro/Monat.

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