Das Urteil des Landgerichts zum BVB-Attentäter Serjej W. geht vor den Bundesgerichtshof. Der 29-Jährige und auch die Staatsanwaltschaft gehen in Revision.

Der Mannschaftsbus von Borussia Dortmund in der Nacht des Anschlags.

Die Verurteilung von BVB-Attentäter Sergej W. wird den Bundesgerichtshof beschäftigten. Sowohl der 29-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision eingelegt, wie das Dortmunder Landgericht am Freitag auf Anfrage mitteilte. Sergej W. war am vergangenen Dienstag zu 14 Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Er hatte gestanden, am 11. April 2017 drei Splitterbomben vor dem Mannschaftsbus von Borussia Dortmund gezündet zu haben. Dabei war Abwehrspieler Marc Bartra am Arm verletzt worden.

Mit dem Bombenanschlag hatte der 29-jährige Elektrotechniker den Kurs der BVB-Aktie zum Absturz bringen wollen. Davon hätte er selbst profitiert.

Im Prozess vor dem Dortmunder Schwurgericht hatte der in Russland geborene Deutsche bis zuletzt beteuert, dass er die Sprengsätze absichtlich so gebaut hat, dass niemand tödlich verletzt wird. Seine Verteidiger hatten deshalb eine Verurteilung nur wegen Herbeiführens einer Sprengstoff-Explosion gefordert – und keine wegen versuchten Mordes. Das sahen die Richter jedoch anders. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar lebenslange Haft beantragt.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss das Urteil gegen Sergej W. nun auf Rechtsfehler überprüfen. Sollte die Revision Erfolg haben, müsste der Fall vor einem anderen Schwurgericht neu verhandelt werden. Wenn nicht, wäre das Urteil rechtskräftig. (dpa)

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