Stimmzettel für die Volksabstimmung in Hessen: Die Wähler haben für die Abschaffung der Todesstrafe in der hessischen Landesverfassung gestimmt. (Quelle: Arne Dedert/dpa)

Die hessischen Wähler haben per Volksabstimmung für die Reform ihrer Landesverfassung gestimmt. Damit ist ein Kuriosum nun formal abgeschafft: die Todesstrafe.

Die große Mehrheit der hessischen Wähler hat für eine Reform der Landesverfassung gestimmt. Alle 15 Änderungsvorschläge seien nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis angenommen worden, teilte der Landeswahlleiter am Donnerstag in Wiesbaden mit. Unter anderem soll künftig die Todesstrafe nicht mehr Teil der Verfassung sein. Der Passus war ohnehin ungültig, weil das Grundgesetz die Todesstrafe ausschließt. Bei der Aufhebung der Todesstrafe stimmten 83,2 Prozent mit Ja und 16,8 Prozent mit Nein.

Die Wähler konnten den einzelnen Punkten zustimmen und andere ablehnen sowie die Reform als Ganzes zurückweisen oder annehmen. Eine große Mehrheit stimmte unter anderem zu, Infrastruktur und Nachhaltigkeit sowie das Ehrenamt, Kultur und Sport zu fördern. Außerdem sprachen sich die Wähler dafür aus, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie Kinderrechte in der Verfassung zu stärken.

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Noch vor dem Grundgesetz beschlossen

Auch 18-Jährige sollen sich künftig für ein Landtagsmandat aufstellen lassen können. Das Bekenntnis zu Europa soll in die Landesverfassung aufgenommen und die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide abgebaut werden.

Die hessische Verfassung war Ende 1946 per Volksabstimmung beschlossen worden: vor dem Grundgesetz von 1949. Die Reform tritt allerdings erst in Kraft, wenn sie am 16. November 2018 durch den Landeswahlausschuss bestätigt wurde. Die rund 4,4 Millionen Wahlberechtigten durften am Sonntag über die Verfassungsreform sowie den Landtag abstimmen.

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