Straffällige Flüchtlingen abzuschieben ist schwierig

Vier betrunkene junge Asylbewerber sollen in Amberg willkürlich auf Passanten eingeschlagen und diese verletzt haben. Die Debatte über Gewalt, Straftaten und Bestrafung von Flüchtlingen ist neu entflammt.

Ausreise aus Deutschland: Darum ist das Abschieben straffälliger Flüchtlinge so schwierig. (Quelle: t-online.de)


Mitglieder des Anti-Folter-Komitees haben einen Abschiebeflug von Deutschland nach Afghanistan begleitet. Die Experten des Europarats werfen der Polizei nun „unangemessene“ Gewalt vor. 

Der Europarat hat Deutschland aufgefordert, bei der Abschiebung von Migranten auf „unverhältnismäßige und unangemessene“ Gewaltanwendung zu verzichten. Methoden, die bei den Betroffenen ein Erstickungsgefühl auslösten oder ihnen starke Schmerzen zufügten – etwa durch Quetschen der Genitalien – , müssten untersagt werden, forderte das Anti-Folter-Komitees (CPT) des Europarats in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht.

Darin schildert das Gremium die Bedingungen, unter denen 46 Afghanen in der Nacht zum 15. August 2018 mit einem Charterflugzeug von München nach Kabul abgeschoben wurden. Zur Überwachung der Migranten waren rund hundert Polizisten an Bord. Auch drei Mitglieder des Anti-Folter-Komitees nahmen an dem Flug teil.

Ihrem Bericht zufolge wurden die Afghanen aus verschiedenen Bundesländern nach München gebracht, viele von ihnen befanden sich zuvor in Gefängnissen in Abschiebehaft. Die meisten Migranten hätten sich auf dem Weg zum Flughafen und beim Besteigen des Flugzeuges ruhig verhalten, stellte die Delegation fest.

Genitalien eines Afghanen gequetscht

Zwei Männer hätten sich jedoch heftig zur Wehr gesetzt. Sie seien mit Hand- und Fußschellen sowie Klebeband gefesselt und von mehreren Polizisten gewaltsam in die Maschine befördert worden. Ein Migrant setzte demnach auch im Flugzeug seinen Widerstand fort – unter anderem, indem er seinen Kopf gegen den Sitz schlug.

Der Mann sei von sechs Polizisten festgehalten worden, heißt es in dem Bericht. Ein Beamter habe ihm einen Arm gegen den Hals gedrückt, was seine Atemfähigkeit eingeschränkt habe. Ein anderer Polizist habe dem am ganzen Körper mit Klebeband Gefesselten mehrmals für längere Zeit die Genitalien gequetscht.

Diese Methode „zielt eindeutig darauf ab, durch Zufügung starker Schmerzen kooperatives Verhalten zu erreichen“, kritisierten die Experten des Europarates. Ein solches Vorgehen sei „unverhältnismäßig und unangemessen“. Deutschland müsse „sofort Maßnahmen ergreifen“, um die Anwendung dieser Techniken zu unterbinden.

Das Bundesjustizministerium teilte in einer am gleichen Tag veröffentlichten Stellungnahme mit, die Bundespolizei sei von dieser Empfehlung in Kenntnis gesetzt worden und habe sie „aufgegriffen“.

Abschiebungen zu kurzfristig

Das Anti-Folter-Komitee hat zudem kritisiert, dass Betroffene in Deutschland häufig zu kurzfristig über ihre Abschiebungen informiert werden. Es sei unerlässlich, dass den Menschen rechtzeitig mitgeteilt werde, dass sie Deutschland verlassen müssten. Nur so könnten sich die Menschen psychisch mit der Situation auseinandersetzen. In dem Bericht hieß es, deutsche Behörden benachrichtigten die Betroffenen in Abschiebehaft erst spät oder in letzter Minute über ihre bevorstehende Abschiebung.

Auch in Fällen, bei welchen die Betroffenen nicht in Haft waren, war die Benachrichtigung laut des Komitees nicht immer eine Woche vor dem Ausweisungsdatum erfolgt. Aus der Antwort des Bundesjustizministeriums auf den Report ging hervor, dass die Abschiebung in der Regel eine Woche vor dem Termin angekündigt werden soll, auch Betroffenen in Haft. Bayern vertrete jedoch die Auffassung, dass den Menschen in Abschiebehaft nicht das genaue Datum genannt werden müsse. Da sie sich in Abschiebehaft befänden, seien sie dadurch über ihre anstehende Ausweisung bereits informiert, hieß es in der Antwort.

Wachpersonal in Abschiebegefängnis nicht speziell geschult

Das Anti-Folter-Komitee, das Haftbedingungen in Europa überprüft, bemängelte zudem die Einrichtung des besuchten Abschiebegefängnisses in Eichstätt. Das Wachpersonal dort sei nicht speziell geschult, außerdem würden die dort untergebrachten Männer mehr wie Strafgefangene behandelt.

So dürften sie beispielsweise nicht ihre eigene Kleidung tragen und hätten nur eingeschränkten Zugang zu Mehrzweckräumen, um sich die Zeit zu vertreiben. Außerdem könnten die Insassen nicht direkt einen Arzt sprechen, sondern müssten einen Termin erst bei einem der Aufpasser anmelden, wie der Bericht bemängelte.

In ihrer Antwort erklärte das Ministerium, dass die Männer in Abschiebehaft meist nicht genügend eigene Kleidung besäßen, um diese regelmäßig zu wechseln – deshalb werde auf Kleidung der Haftanstalt zurückgegriffen.

Die in Eichstätt eingerichtete Freizeithalle könne zudem erst länger geöffnet werden, wenn es für die zusätzliche Zeit Sicherheitspersonal gebe. Dass ein direkter Arztbesuch für die Insassen nicht möglich sei, wies das Justizministerium zurück.

Die Delegation forderte in ihrem Bericht, dass an Abschiebungen beteiligte Polizisten eine Kennzeichnung tragen müssen. Bei der begleiteten Ausweisung aus Bayern sei das nicht der Fall gewesen.

Das CPT besteht aus Experten des Europarats und hat seinen Sitz im französischen Straßburg. Die Berichte zu den Besuchen sind keine Ermittlungen gegen einen Staat. Sie dienen lediglich dazu, die Einhaltung der Menschenrechte in Gefängnissen in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarats zu überprüfen.

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