Ein Jurist der Humboldt-Uni schlägt vor, den studentischen Tarifvertrag so zu ändern, dass nichtwissenschaftliche Jobs erlaubt sind – und startet eine Petition.

Vor einem Jahr demonstrierten Studierende in Berlin für einen neuen Tarifvertrag – mit Erfolg. Jetzt geht es um dessen…

Im Streit um die Verträge der studentischen Hilfskräfte an den Berliner Hochschulen kommt jetzt ein Lösungsvorschlag aus der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität. Durch den Abschluss eines neuen studentischen Tarifvertrags (TV-Stud) zwischen Universitäten und Gewerkschaften könnten auch Hilfskräfte, die in nichtwissenschaftlichen Bereichen tätig sind, im TV-Stud gehalten werden, erklärt Stephan Klawitter, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Jura-Fakultät und Mitglied des Akademischen Senats der HU.

Dann müssten weder Studierende in den für sie nicht passgenauen Tarifvertrag der Länder (TV-L) übernommen werden noch müsste das Berliner Hochschulgesetz umgeschrieben werden.

Unis hoffen auf eine Änderung des Berliner Hochschulgesetzes

Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts vom Sommer 2018 ist die Beschäftigung von Studierenden in nichtwissenschaftlichen Bereichen nicht zulässig, jedenfalls nicht auf Grundlage des TV-Stud. Denn im Berliner Hochschulgesetz ist festgelegt, dass studentische Hilfskräfte „die wissenschaftlichen und künstlerischen Dienstkräfte bei ihren Tätigkeiten in Forschung und Lehre“ unterstützen und als Tutoren tätig sein dürfen. Studentische Jobs in den Uni-Bibliotheken, in der Verwaltung oder in den IT-Abteilungen sind demnach nicht vom TV-Stud erfasst. Doch eine Übernahme der Hilfskräfte in den TV-L ist den Unis zu teuer. Sie warnen auch davor, dass die Stellen dann neu ausgeschrieben werden müssten und allen Bewerbern offenstünden, nicht nur Studierenden.

Die Hochschulleitungen – betroffen sind jeweils hunderte Studierende auch an der TU und an der FU – hoffen nun auf eine Änderung des Hochschulgesetzes. Andernfalls wollen sie sich auf die Erprobungsklausel im Hochschulgesetz berufen, die es den Unis erlaubt, von bestimmten Paragraphen des Gesetzes abzuweichen. Beide Wegen wären jedoch langwierig, weil sie die Zustimmung des Landesparlaments beziehungsweise der Unigremien bräuchten.

HU-Jurist verweist auf Tarifautonomie von Unis und Gewerkschaften

Unterdessen hatte die HU bereits begonnen, Verträge von studentischen Beschäftigten nicht zu verlängern, Ende Oktober aber eine Übergangslösung bis 30. Juni dieses Jahres angekündigt. Doch ist bis dahin eine Lösung möglich? Jurist Stephan Klawitter vertritt die Auffassung, dass die Universitäten und die Gewerkschaften als Tarifpartnerinnen den Anwendungsbereich des TV-Stud um nichtwissenschaftliche Tätigkeiten etwa in der Bibliothek oder als Programmierer erweitern könnten. Die Einschränkungen im Berliner Hochschulgesetz wären dann unwirksam, meint Klawitter. „Die Tarifautonomie der Universitäten und der Gewerkschaften wäre beschnitten, wenn der Gesetzgeber erlauben müsste, dass die Hochschule Studierende unter bestimmten Bedingungen beschäftigt.“

Fraglich ist allerdings, ob die Gewerkschaften zu einem solchen Schritt bereit sind, gibt Klawitter zu. Zuletzt hatten sich die GEW und Verdi für die Übernahme der nichtwissenschaftlichen studentischen Mitarbeiter in den TV-L stark gemacht. Im November forderten sie wie berichtet von den Unis, rechtskonforme Stellen zu schaffen, deren Arbeitszeitumfang so gestaltet werden solle, dass er auch für Studierende machbar sei. Für Dauertätigkeiten sollten die Stellen unbefristet sein.

Seine Argumentation hat Stephan Klawitter in einem offenen Brief an die Präsidentin der Humboldt-Universität und an die Gewerkschaftsleitungen dargelegt. Eine Online-Petition dazu ist unter dem Titel „Appell: Keine Umgruppierung studentischer Hilfskraftstellen in den TV-L an der HU Berlin“ zu finden (hier). An der HU sind die Folgen des Streits empfindlich zu spüren, viele Bibliotheken mussten die Öffnungszeiten einschränken.

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