Die Kultusminister sind sich einig über neue Richtlinien für Medizin-Studienplätze: Die Wartezeitquote wird abgeschafft, eine Talentquote eingeführt.

Medizinstudium. Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber ist seit langem höher als die Zahl der Studienplätze.

Wer darf in Zukunft auf einen Studienplatz in Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie  hoffen? Die Kultusministerkonferenz hat sich jetzt offenbar auf neue Kriterien für die Vergabe geeinigt. Ein Entwurf zu einem entsprechenden Staatsvertrag, den die Kultusminister am Donnerstag beschließen wollten, liegt dem Tagesspiegel vor. Die Regelungen im bisherigen Staatsvertrag waren vor zwei Jahren vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden.

Anders als bislang sollen Wartesemester nicht mehr zum Studienplatz führen. Stattdessen soll eine neue Eignungsquote eingeführt werden, in der die Abiturnote irrelevant ist. Sie soll bei zehn Prozent der Plätze liegen. Zugleich wird der Anteil an Studienplätzen, die an die Abiturbesten vergeben werden, von bislang 20 auf in Zukunft 30 Prozent erhöht. Bis die Abiturnoten über die Ländergrenzen durch bildungspolitische Maßnahmen vergleichbar geworden sind, soll ein Prozentrangverfahren eingeführt werden, wie es im anglo-amerikanischen Raum üblich ist. Dabei werden nicht absolute Noten verglichen. Vielmehr wird der Rang des Bewerbers mit seiner Abiturnote unter den Mitbewerbern des gleichen Bundeslandes ermittelt, also ob er oder sie unter den Top ein Prozent, den Top zwei Prozent der Abiturienten des Landes liegt.

Für Bewerber mit Wartesemestern soll es eine Übergangsregelung geben

Der Anteil an Plätzen, die über das Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben werden, bleibt bei 60 Prozent. Allerdings können die Hochschulen nun Unterquoten von bis zu 15 Prozent einführen, in denen sie Plätze ausschließlich nach Schulnoten oder gerade ausschließlich nach Kriterien jenseits der Schulnote vergeben.

Für Bewerber, die bereits nach dem bestehenden Verfahren Wartesemester gesammelt haben, soll es eine Übergangsregelung geben. Im Vergabeverfahren des Sommersemesters 2020, in dem die neuen Regelungen frühestens erstmals gelten, und des Wintersemesters 2021/2022, wird eine Wartezeit von 15 Semestern oder mehr im Auswahlverfahren der Hochschulen mit 45 Prozent gewichtet. Im Vergabeverfahren zum Sommersemester 2021 und zum Wintersemester 2021/2022 wird diese Wartezeit noch mit 30 Prozent gewichtet. Bei Bewerbern, die noch keine 15 Semester warten, nimmt die Gewichtung „linear ab“, wie es in dem Staatsvertrag heißt.

 Dem Staatsvertrag müssen die Parlamente der 16 Länder noch zustimmen.

Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber liegt deutlich über der Zahl der Studienplätze: Zuletzt bewarben sich über 43.000 Interessierte auf gut 9000 Plätze.

 

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