Die Berliner Hochschulen ringen um ihre studentischen Verwaltungsjobs – und verbinden das mit einer Millionenforderung an den Senat.

8000 bis 10.000 Studierende jobben an Berliner Hochschulen, 2500 sollen von dem anstehenden Tarifwechsel betroffen sein.

Die Hochschulleitungen fordern vom Land Berlin „mindestens fünf Millionen Euro jährlich“ als Ausgleich für die Aufnahme von studentischen Hilfskräften in den Tarifvertrag der Länder (TVL). Diesen Betrag habe man in der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten (LKRP) vorläufig errechnet, sagte TU-Präsident Christian Thomsen, Vorsitzender der LKRP, dem Tagesspiegel. Er werde fällig, wenn statt des studentischen Tarifvertrags TV-Stud der TVL angewandt wird, wie es die aktuelle Rechtsprechung verlangt.

Alternativ solle der Senat eine Änderung des Hochschulgesetzes vorantreiben, durch die eine Beschäftigung studentischer Hilfskräfte in der Verwaltung weiter möglich wird, so Thomsen.

Hochschul-Präsidentin: Studentische Jobs haben Lehrqualität verbessert

Der TU-Chef und die LKRP-Vizes Monika Gross von der Beuth-Hochschule sowie Martin Rennert von der UdK warnen nicht nur vor finanziellen Folgen. „Für unsere Studierenden in hochschulnahen Jobs fallen Verdienstmöglichkeiten weg, auf die sie angewiesen sind, die ihnen exklusiv offenstehen und die elementar wichtig sind, um unsere Aufgaben zu erfüllen“, sagt Rennert. Gross weist daraufhin, dass ausgerechnet die Jobs bedroht seien, die zu einer besseren Qualität der Lehre beitragen, etwa bei der Bearbeitung studentischer Lehrevaluationen oder verlängerten Bibliotheksöffnungszeiten.

Warum sollte der TVL ein Jobkiller sein? Wie berichtet, sehen die Hochschulen sich zu dem Tarifwechsel veranlasst, nachdem Arbeitsgerichte eine Beschäftigung Studierender in nicht-wissenschaftlichen Bereichen nach dem TV-Stud als nicht rechtskonform moniert haben. Das Hochschulgesetz legt die Tätigkeiten auf „Forschung und Lehre“ fest. Jobs in der Bibliothek, in der Hochschulberatung etwa von Geflüchteten, in der IT oder in Pressestellen gehören nicht dazu.

Jobs könnten „in größerem Umfang wegfallen“

Zur Unterscheidung wissenschaftlicher und nicht-wissenschaftlicher Tätigkeiten hat das Forum „Gute Arbeit an den Berliner Hochschulen“ jetzt einen Kriterienkatalog erarbeitet, nach dem ermittelt werden kann, welche Studierenden künftig im TVL beschäftigt werden müssen. Der Katalog nennt Arbeitsgerichtsurteile zu entsprechenden Fällen – und ist Grundlage für eine erste grobe Schätzung der LKRP, wie viele Studierende von der Umgruppierung betroffen sein könnten (2500) und was das extra kostet (mindestens fünf Millionen Euro im Jahr).

Woraus ergeben sich die Mehrkosten? Die Einkommensgruppe E2 mit einem Stundenlohn von 12,86 Euro ist zwar das Äquivalent für den TV-Stud-Satz von 12,50 Euro. Aber zum einen liegt das Arbeitgeberbrutto im TVL deutlich höher, zum anderen würden im Ländertarif selbst einfache, unterstützende EDV-Aufgaben höher als E2 eingestuft, wenn man überhaupt das Personal fände, erläutert Rennert. Kämen also nicht die geforderten fünf Millionen Euro zusätzlich vom Land, müssten die Jobs und damit der Service „in größerem Umfang wegfallen“.

Problematische Umgruppierung, wenn prekäre Stellen entstehen

Als Risiko sehen die Unis auch den erwarteten Widerstand der Personalräte gegen TVL-Jobs mit nur 40 Stunden im Monat, wie ihn Studierende brauchen. Denn die Stellen würden auch anderen Arbeitssuchenden offenstehen, für die solche „prekären“ Beschäftigungsverhältnisse nicht zumutbar wären, warnt Thomsen.

Deshalb hoffen die Unis nach wie vor auf eine Erweiterung des Hochschulgesetzes um „wissenschaftsunterstützende“ Tätigkeiten – nach dem Vorbild von Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Doch dazu gebe es bislang leider noch keine Unterstützung in der rot-rot-grünen Koalition, beklagt die LKRP-Spitze.

Staatssekretär: in Hochschulverträgen „keine Nachverhandlungsoption“

Staatssekretär Krach sagte dazu auf Anfrage, die Hochschulen sollten wie von ihnen angekündigt erneut auf die Koalitionsfraktionen zugehen. Er selber werde die Gespräche gerne begleiten. Mit ihrer Forderung nach jährlich fünf Millionen Euro müsse die LKRP noch offiziell auf den Senat zukommen, dann würde er „das Gespräch suchen“, versicherte Krach. Allerdings gebe es in den 2018 unterschriebenen und fünf Jahre laufenden Hochschulverträgen mit dem Land „keine Nachverhandlungsoption“.

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