Die Helmholtz-Gemeinschaft soll zur Ausgabendisziplin gezwungen werden: 25 Prozent ihrer Betriebsmittel werden eingefroren.

In Berlin könnten von der Mittelsperre das Helmholtz-Zentrum für Materialien und Energie (HZB) und das Max-Delbrück-Centrum…

Die abschließenden Haushaltsberatungen im Bundestag waren besonders für die Wissenschaftsstadt Berlin, aber auch für andere Regionen ein wahres Füllhorn. Der größte Posten, der bei der bis in den Morgen dauernden Sitzung freigegeben wurde, sind die 330 Millionen Euro für den Aus- und Umbau des Naturkundemuseums, die das Land Berlin in gleicher Höhe kofinanziert. Doch in der Wissenschaftslandschaft sind nicht alle glücklich mit den Beschlüssen, das gilt insbesondere für die außeruniversitäre Helmholtz-Gemeinschaft.

Der Forschungsorganisation wurde eine Sperre von 25 Prozent der Betriebsmittel für ihre Forschungszentren auferlegt. Dabei könnte es sich um rund 300 Millionen Euro handeln, die vorerst nicht mehr vom Bundesforschungsministerium an die Zentren fließen, ist zu hören. In Berlin könnte davon das Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in Buch und das Helmholtz-Zentrum für Materialien und Energie betroffen sein. Im Visier sind die sogenannten Selbstbewirtschaftungsmittel, die die Außeruniversitären seit 2013 durch das Wissenschaftsfreiheitsgesetz im Rahmen neuer Globalhaushalte autonom verwalten können.

Bundesrechnungshof kritisierte die Außeruniversitären

Hintergrund ist die Kritik des Bundesrechnungshofs an der Ausgabenpolitik der Forschungseinrichtungen. Im Sommer 2017 monierte er, sie schöben eine „Bugwelle“ nicht verbrauchter Mittel vor sich her. Die Summe belaufe sich auf gut eine Milliarde Euro, die sie in den vergangenen vier Jahren nicht ausgegeben haben. Als Grund dafür nannte der Bundesrechnungshof, dass Mittel häufig „für noch nicht ausreichend umsetzungsreife Projekte“ veranschlagt werden. Kritisiert wurden alle Wissenschaftsorganisationen – getroffen hat es nun die Helmholtz-Gemeinschaft.

Sie muss zukünftig gegenüber dem Haushaltsausschuss des Bundestags nachweisen, „dass der zur Selbstbewirtschaftung zuweisbare Teil des jeweiligen Ansatzes des laufenden Jahres verbraucht ist“, heißt es im Antrag der Unionsfraktion, dem jetzt alle Fraktionen zugestimmt haben. Die Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft können also erst auf die gesperrten Mittel zugreifen, wenn sie nachweisen, dass sie keine Minderausgaben angesammelt haben.

Helmholtz-Sprecher: „Große Sorge“

„Der Beschluss des Haushaltsausschusses hat uns überrascht“, sagte Helmholtz-Sprecher Roland Koch am Freitag auf Anfrage. Hinsichtlich der Konsequenzen für die Betriebsmittel der Zentren herrsche nun „große Sorge“. Jetzt müsse aber erst einmal analysiert werden, welche Projekte in welchen Zentren von der Maßnahme betroffen sind.

Der Bundesrechnungshof hatte 2017 einen Zusammenhang zwischen den „stetig wachsenden Zuwendungen“ des Bundes für die Außeruniversitären und der Freiheit durch die Globalhaushalte gesehen. „Die Möglichkeiten von Wissenschaftseinrichtungen, die Mittel effizient für die vorgesehenen Zwecke und Projekts zu verwenden“, hätten „mit dem Anstieg der Zuwendungen nicht immer Schritt gehalten“. Die daraus resultierende „Überfinanzierung“ könnte dazu führen, „dass nicht zwingend notwendige und unwirtschaftliche Maßnahmen finanziert werden“, hieß es damals im Bericht des Rechnungshofs.

Der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, Martin Stratmann, hatte die Kritik zurückgewiesen. Auf die Summe von über eine Milliarde nicht ausgegebener Mittel für die Außeruniversitären komme nur, wer die Kontostände zum Ende des Jahres heranziehe, schrieb Stratmann in einem Gastbeitrag für den Tagesspiegel. Doch alle Institute bräuchten solche – weithin selbstverständlichen – „überjährigen Dispositionsmöglichkeiten“, um etwa Neuberufungen von Forschenden und daraus folgende Umstellungen in den Instituten und Projekten flexibel zu realisieren.

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