Deutschland diskutiert weiter über das Hammer-Urteil aus Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Arbeitgeber künftig die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen müssen. Bislang galt das nur für Überstunden.

Während Arbeitgeberverbände auf die Barrikaden gehen und mehr Bürokratie befürchten, kann es den Gewerkschaften nicht schnell genug gehen. Schützenhilfe gibt Arbeitsminister Hubertus Heil (46, SPD): „Deutschland hat Recht und Ordnung. Wir wollen und werden das auch durchsetzen.“ Die Erfassung von Arbeitszeit sei notwendig, um die Rechte der Beschäftigten zu sichern.

Wann aber werden die neuen Job-Regeln eingeführt? Das hängt von der deutschen Regierung ab. Arbeitsrechtler Volker Görzel (Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel) zu BILD: „Der Bundestag muss dazu eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes beschließen. Wann genau das passiert, ist noch nicht klar.“

▶︎ Der Arbeitsrechtler glaubt, dass es schnell geht. Görzel: „Ich rechne damit, dass Herr Heil das noch vor der Sommerpause in Angriff nimmt, denn die Gewerkschaften machen Druck.“ Das Bundesarbeitsministerium prüft das Urteil und spricht auf BILD-Nachfrage von spätestens bis Ende des Jahres.

Details könnten die Einführung verzögern

Details könnten die Umsetzung jedoch verzögern. „Für bestimmte Unternehmen, zum Beispiel neu gegründete Start-ups, könnten Sonderregeln getroffen werden müssen“, erklärt Görzel.

Trotzdem hält er es für möglich, „dass sich der einzelne Arbeitnehmer möglicherweise schon jetzt auf das Urteil stützen und vor Gericht klagen kann“. Denn EU-Vorgaben gelten immer ab sofort. „Das müsste dann im Einzelfall geklärt werden.“

▶︎ Den ersten Fall hat Görzel schon auf dem Tisch liegen: Ein Firmen-Betriebsrat verlangt von seinem Arbeitgeber, das neue System für die Arbeitszeiterfassung einzuführen.

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Spätestens wenn die neue Regelung offiziell und flächendeckend in Kraft tritt, wird sich im Büro-Alltag einiges ändern. BILD beantwortet die wichtigsten Fragen zum Urteil:

Wie läuft die Erfassung?

Stechuhr am Werkstor, Anmeldung am Computer oder per Smartphone-App: Welches System Unternehmen, die noch keines haben, einführen, entscheidet die Geschäftsführung nicht allein; der Betriebsrat muss eingebunden werden.

Fliegen Faulenzer dann endlich auf?

Gut möglich! „Der Chef sieht bald schwarz auf weiß, wie lange jemand arbeitet“, sagt Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Arbeitsrechtsausschusses beim Deutschen Anwaltverein, zu BILD. Er kann dann also beurteilen, wie viel jemand in der Arbeitszeit geschafft hat. Aber: Eine Erfassung der Arbeitsleistung fordern die Richter nicht.

Was ist mit Toiletten- und Zigarettenpausen?

Die Pinkelpause gehört zur Arbeitszeit! Denn rechtlich gilt der Gang zum WC gar nicht als Pause, sondern nur als kurze Unterbrechung. Heißt: Wer zur Toilette geht, muss sich nicht abmelden.

Und die Zigarette? Rauchen ist keine Arbeit! In vielen Firmen müssen Arbeitnehmer sich dafür schon jetzt „ausstempeln“. Allerdings: „Es kommt auf die betriebliche Übung an“, erklärt der Arbeitsrechtler Görzel. „Wenn die Zigarettenpause bislang nicht von der Arbeitszeit abgezogen wurde, kann sich ein Arbeitnehmer auch künftig darauf beziehen.“

Kann der Chef die selbstständige Zeiterfassung vorschreiben?

Ja! „Der Betrieb kann die Beschäftigten zwingen, die Arbeitszeit zu erfassen“, sagt Anwältin Oberthür. Das gilt aber auch umgekehrt. „Widersetzt sich der Chef der Erfassung, können sich Angestellte an die Arbeitsschutzbehörde wenden.“

Ich checke morgens in der Bahn meine Dienst-Mails. Wird das auch gemessen?

„Auch das muss aufgeschrieben werden. Unternehmen werden aber in Zukunft festlegen, was als Arbeitszeit gilt und klarmachen, dass alles außerhalb dieser Zeit als Privatvergnügen gilt“, erwartet Oberthür. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit und damit auch mögliche Überstunden werden dann genauer ermittelt.

Wie lang ist überhaupt ein regulärer Arbeitstag?

Die tägliche Arbeitszeit ist auf maximal acht Stunden pro Werktag (48 Stunden/Woche) begrenzt. Im Ausnahmefall sind zehn Stunden am Tag erlaubt. Zudem müssen eine Ruhezeit von elf Stunden am Stück pro Tag und mindestens einmal in der Woche 24 Stunden Ruhezeit gewährleistet sein.

Das denken die BILD-Leser

„Gerade wir in der Gas­tro­nomie müssen flexi­bel auf Kunden­wünsche reagieren können. Eine genaue Erfassung wäre demnach total praxisfremd. Wir dokumentieren die Zeiten aller Angestellten auch jetzt schon wegen des Arbeitszeitgesetzes. Überstunden werden natürlich bezahlt. Ich halte nichts davon, jede Zigarettenpause extra aufzuschreiben. Ich vertraue meinen Mitarbeitern dahingehend und das reicht dann auch so!“

„Ich arbeite im Homeoffice, werde nach Abschlüssen bezahlt. Deshalb kann ich mir meine Zeit über den Tag frei einteilen. Heute bin ich zum Beispiel durch Hannover geschlendert. Ich habe schon Angst, dass mein Chef mich bei der Einführung einer Arbeitszeiterfassung als Faulenzer abstempelt.“

„Für mich ist die Erfassung der kompletten Arbeitszeit eine großartige Sache. Ich arbeite in einem Elektrohandel, regulär von 10 bis 20 Uhr. Tatsächlich verzichte ich meist auf meine Mittagspause, fange eine halbe Stunde früher an, höre meist eine halbe Stunde später auf. Ich mache das gerne, obwohl ich noch Lehrling bin. Ich habe 680 Euro im Monat, das ist nicht schlecht, entspricht einem Stundenlohn von 8,50 Euro. Auf die komplette Arbeitszeit gerechnet liegt das aber deutlich unter 7,50 Euro.“

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