Erdgas und Erdöl sind irgendwann verbraucht. Unser Bedarf an Strom aber steigt und steigt. Kein Ende in Sicht!

Eine Alternative zur Energiegewinnung sind nachwachsende Quellen, sogenannte erneuerbare oder regenerative Energien.

Das Ziel: Die Energiewende hin zur Stromgewinnung ausschliesslich aus diesen erneuerbaren Ressourcen.

Erneuerbare Energien haben den großen Vorteil, dass sie nicht wie fossile Brennstoffe (Kohle, Erdgas oder Öl) eines Tages ganz versiegen, sondern zeitlich unbegrenzt immer weiter gewonnen werden können.

Nachteil, etwa bei der Sonnen- oder Windenergie, ist die unregelmäßige Verfügbarkeit.

Wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht, wird kein oder nur wenig Strom erzeugt.

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Man unterscheidet fünf Formen erneuerbarer Energien:

  • Windenergie
  • Wasserkraft
  • Energie aus Biogas
  • Erdwärme
  • Sonnenenergie

Das Potential für die Stromgewinnung ist groß: Allein die Sonneneinstrahlung auf der Erde liefert mehr als das Zehntausendfache der Energie, die weltweit jährlich benötigt wird.

Weiterer Vorteil: Die Erzeugung ist umweltfreundlich. Viele Risiken beim Betrieb und beim Umgang mit den Abfallprodukten, wie bei der Atomenergie, fallen weg.

Langfristig werden regenerative Energien irgendwann die Hauptrolle bei der Stromerzeugung übernehmen.

2000 trat in Deutschland das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erstmals in Kraft und wurde seither immer wieder neu gefasst.

Was besagt das EEG?

Die Grundsätze des Erneuerbare-Energien-Gesetz sind:

  • “Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas soll in das Elektrizitätsversorgungssystem integriert und zum Zweck der Marktintegration direkt vermarktet werden.
  • Die Höhe der Zahlungen soll durch Ausschreibungen ermittelt werden und dabei die Akteursvielfalt erhalten bleiben.
  • Die Kosten sollen gering gehalten und unter Einbeziehung des Verursacherprinzips und energiewirtschaftlicher Aspekte angemessen verteilt werden.“ (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)“.

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) garantiert Betreibern entsprechender Energie-Gewinnungs-Anlagen einen Zuschuss für alternative Energieerzeugung und Einspeisungsvergütungen. Die Höhe der Förderungssumme ist jeweils abhängig von der Energiequelle und der Strommenge und sinkt kontinuierlich.

Gesetzlich gefördert werden Unternehmen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen sowie Verbände und Vereinigungen.

Auch durch die EEG-Förderung konnte der Anteil des regenerativ erzeugten Stromes beim Bruttoendverbrauch 2018 auf 16,7 Prozent gesteigert werden. 2004 hatte dieser Anteil 6,2 Prozent betragen. Das ehrgeizige Ziel für die Bundesrepublik Deutschland: mindestens 80 Prozent bis zum Jahr 2050.

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