Diesel-Chaos und kein Ende!

Die Städte Paris, Brüssel und Madrid haben vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) gegen die Grenzwerte für Euro-6-Diesel geklagt. Mit Erfolg: Das EuG hat die Grenzwerte gekippt. Sie sind nach Ansicht der Richter teilweise nichtig.

Die drei Städte können die Grenzwerte der Kommission nun auch offiziell anfechten. Im Zweifel kann das Fahrverbote auch für die Fahrer von neusten Euro-6d-temp-Dieseln bedeuten – obwohl diese offiziell zugelassen wurden. Begründet wurde die Entscheidung mit Messungenauigkeiten. Wenn die Autos aber mehr von dem Reizgas ausstoßen dürfen, macht es das für die Städte schwerer, die gesetzlichen Vorgaben zur Luftqualität einzuhalten.

Ganz generell gilt nun: Autos, die auf der Straße mehr als 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer (NOx/km) ausstoßen, dürfen nicht mehr zugelassen werden.

Der Diesel-Spezialist Axel Friedrich (70) zu BILD: „Nun müssten die betroffenen Städte auch Diesel-Autos aus den Innenstädten verbannen, die der Euro-Norm 6 a, b und c entsprechen. Denn viele dieser Fahrzeuge stoßen deutlich mehr Stickoxid aus, als ältere Fahrzeuge der Normen Euro 1 bis 4.“

Die Städte seien nach EU-Recht verpflichtet, „alles zu tun, um die Einwohner vor Umweltgiften zu schützen“. Friedrich: „Das schließt Verbote für Euro-6-Fahrzeuge ein.“ Friedrich arbeitet als Sachverständiger für die Deutsche Umwelthilfe, die mit ihren Klagen die Fahrverbote in deutschen Städten durchgesetzt hat. Er war früher Leiter der Abteilung Verkehr beim Umweltbundesamt.

Aus Kreisen der Bundesregierung heißt es dagegen, die EuG-Entscheidung sei kein Grund zur Panik. Es wird auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes verwiesen – demnach wären Fahrverbote für Euro-6-Diesel nicht verhältnismäßig.

Grenzwerte für Straßentest gekippt

Die EU-Kommission hatte bei der Einführung der Messtests auf der Straße (RDE-Tests) die Grenzwerte nachträglich erhöht. Konkret heißt das für Euro-6-Diesel: Statt der vorgeschriebenen 80 Milligramm NOx/km dürfen die Dieselautos für eine Übergangszeit 168 Milligramm und danach 120 Milligramm ausstoßen.

Zwei Monate hat die Kommission Zeit, Einspruch einzulegen. Danach gilt eine 12-monatige „alles bleibt wie es ist“-Frist. Aber: Dann können Fahrverbote drohen.

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