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München (dpa) – Die Münchner Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Doping-Kriminalität hat in den zehn Jahren ihres Bestehens 7100 Ermittlungsverfahren durchgeführt, teilte der bayerische Staatsminister Georg Eisenreich auf einer Pressekonferenz mit.

Während es in den ersten beiden Jahren jeweils rund 200 Verfahren gegeben habe, seien es in den vergangenen fünf Jahren jeweils zwischen 700 und 1100 Verfahren gewesen. Seit 2018 habe es etwa 1200 Verurteilungen wegen Doping-Vergehen gegeben.

Um den Kampf gegen Sportbetrug noch effektiver zu machen, fordert Eisenreich weitere Verbesserungen des Anti-Doping-Gesetzes. «Unsere wichtigste Forderung ist eine Kronzeugenregelung», sagte der CSU-Politiker. Aussagewillige Sportler sollten weitgehend von Strafverfolgung befreit werden können.» Eine weitere Forderung von ihm ist zudem die Einführung der Versuchstrafbarkeit.

Bei einem Verbrechen ist der Versuch stets strafbar. Bei Dopingstraftaten ist derzeit der Versuch in den meisten Fällen nicht strafbar. Da es sich um sogenannte Vergehen handelt, müsste das im Gesetz ausdrücklich angeordnet werden. Das ist derzeit nur teilweise der Fall.

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