Die Kaianlagen des Hafens in Berdjansk: Russland hat die Meerenge von Kertsch wieder für den Schiffsverkehr freigegeben. (Quelle: Evgeniy Maloletka/AP/dpa)

Seit November 2018 werden 24 ukrainische Matrosen in Russland festgehalten. Ein Gericht hat nun verkündet, dass die Männer mindestens bis April in Untersuchungshaft bleiben müssen.

Die von Russland Ende November festgesetzten 24 ukrainischen Matrosen müssen bis mindestens Ende April in Untersuchungshaft bleiben. Dies hat ein Moskauer Stadtgericht entschieden, wie russische Medien am Mittwoch berichteten. Der Inlandsgeheimdienst FSB hatte im Vorfeld auf eine Verlängerung der U-Haft gedrungen. Die Richter hatten zwei Tage darüber unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten. Ende März findet in der Ukraine die Wahl des neuen Präsidenten statt.

  • Spannungen zwischen Moskau und Kiew:

Ende November 2018 waren drei ukrainische Marineschiffe beim Versuch, aus dem Schwarzen Meer ins Asowsche Meer zu gelangen, von der russischen Küstenwache gewaltsam gestoppt und festgesetzt worden. 24 Besatzungsmitglieder wurden nach russischen Angaben wegen Grenzverletzung festgenommen. Die Regierung in Kiew sieht sie als Kriegsgefangene.

Ein Anwalt der Seeleute kündigte Berufung an, auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die ukrainische Regierung verklagt Russland vor dem Gerichtshof in Straßburg. Moskau habe die Rechte der Ukrainer unter anderem auf einen fairen Prozess verletzt, hieß es. Die Klage war in der vergangenen Woche eingereicht worden. Bei einem Prozess in Russland drohen den Matrosen bis zu sechs Jahre Haft.

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