Das Ministerium plant eine Online-Überstellungsplattform, auf die alle beteiligten Behörden Zugriff haben sollen. Foto: Julian Stratenschulte/Archiv. (Quelle: dpa)

Schärfere Überwachung, Postausgabe nur noch mit Chip: Mit einem Maßnahmenpaket will das Innenministerium Abschiebungen aus Deutschland erleichtern. Die Einzelheiten.

Mit einer Reihe von Maßnahmen sollen Abschiebungen aus Deutschland erleichtert und beschleunigt werden. Das Bundesinnenministerium bestätigte am Sonntag Pläne unter anderem für eine größere Auslastung bei Abschiebeflügen oder ein Chipsystem zur Kontrolle von Asylbewerbern. Die Vorschläge sollen nach Ministeriumsangaben „dazu dienen, noch schneller und einfacher als bisher die Menschen in das für das Asylverfahren zuständige EU-Land zu überstellen“.

Zunächst hatte ein Ministeriumssprecher einen entsprechenden Bericht der „Bild am Sonntag“ dementiert und lediglich erklärt, es werde an einem Gesetzentwurf gearbeitet, um die Durchsetzung der Ausreisepflicht zu verbessern und Abschiebungen zu erleichtern. Die genannten Punkte seien hingegen Verwaltungsmaßnahmen, die in der Zuständigkeit der Bundesländer lägen.

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Bei den Vorschlägen, die das Innenministerium den Bundesländern vorgelegt hat, geht es demnach um das sogenannte Dublin-Verfahren. Grundsätzlich gilt danach, dass für die Verfahren das Land der Registrierung verantwortlich ist. Die Maßnahmen im Einzelnen:

  • Nächtliche Meldepflicht: Damit soll sichergestellt werden, dass ausreisepflichtige Ausländer von den Behörden tatsächlich auch angetroffen werden. Bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht kann Haft angeordnet werden, sofern Fluchtgefahr besteht. Die Maßnahmen liegen im Ermessen der zuständigen Behörde. Der „BamS“ zufolge gibt es solche sogenannten Nachtzeitverfügungen bereits in Hessen und Niedersachsen.
  • Postausgabe nur noch mit Chip: Dieser registriert, wann abgelehnte Asylbewerber den Abschiebebescheid erhalten und abgeholt haben oder ob sie etwa untergetaucht sind. In einem Ankerzentrum in Dresden gibt es demnach bereits ein solches Chipsystem, mit dem Asylbewerber Gebäude betreten oder verlassen; per Chip werden sie auch über Post informiert.
  • „No-name-Buchungen“ bei Abschiebeflügen: Mit Fluggesellschaften sollten Vereinbarungen getroffen werden, wie die Plätze für Abschiebungen besser ausgelastet werden können. Flugtickets sollten künftig ohne Zuordnung zu einer konkreten Person zugelassen werden, „damit eine hundertprozentige Auslastung der zur Verfügung stehenden Plätze gewährleistet ist“, erklärte das Bundesinnenministerium. Sollte die Abschiebung in einem Fall nicht zustande kommen, könnte damit ein anderer Abzuschiebender auf den Flug gesetzt werden.
  • Feste Ärzte in Unterkünften: Die Mediziner sollen nicht mehr wie bisher nur stunden- oder tagesweise in den Gemeinschaftsunterkünften und Ankerzentren sein. So könnten sie  bei abgelehnten Asylbewerbern etwa schneller die Reisefähigkeit überprüfen.
  • Bundesweite Onlineplattform: Auf die Datenbank, die zum Beispiel Termine für Charterflüge auflistet, sollen alle beteiligten Behörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) oder die Bundespolizei zugreifen können. Die für die Überstellung zuständigen Behörden sollen in jedem Bundesland zentralisiert werden, um Abschiebungen besser zu steuern.
  • Der Gesetzentwurf, an dem das Innenministerium derzeit arbeitet, enthält über das Dublin-Verfahren hinaus „zahlreiche Maßnahmen im Bereich Rückführungen“, erklärte das Ministerium.
     

    • Bericht:
    • Zu unrecht abgeschoben:

     
    Wie die „Bild am Sonntag“ ferner berichtete, wurden in den ersten zehn Monaten dieses Jahres 29.790 Wiedereinreisesperren gegen abgeschobene und kriminelle Flüchtlinge verhängt. Im Gesamtjahr 2017 seien es 39.160 Sperren gewesen. Der Ministeriumssprecher bestätigte diese Zahlen.

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