Fatou Bensouda: Seit 2012 Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs. (Quelle: Bas Czerwinski/Pool/Reuters)

Den USA ist der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag seit Langem ein Ärgernis. Weil die Kammer gegen US-Soldaten ermitteln will, greift Washington zu drastischen Maßnahmen.

Die USA haben der Chefanklägerin des Weltstrafgerichts, Fatou Bensouda, das Einreisevisum entzogen. Das bestätigte das Büro der Anklägerin in Den Haag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Die USA wollen verhindern, dass das Gericht ein Ermittlungsverfahren gegen US-Soldaten wegen mutmaßlicher Verbrechen in Afghanistan eröffnet.

Die Anklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) könne aber weiterhin nach New York reisen, wenn sie dem Weltsicherheitsrat Bericht erstatten müsse, sagte die Sprecherin. Weiter werde die Anklage ihre Arbeit unbeirrt fortsetzen, erklärte die Sprecherin. Sie betonte, dass der IStGH „unparteiisch und unabhängig“ operiere.

Vorwürfe der Folter und brutalen Misshandlung

Bensouda hatte die richterliche Zustimmung zu einem offiziellen Ermittlungsverfahren beantragt. Nach ihrer Ansicht gibt es genügend Beweise für Kriegsverbrechen und Hinweise, dass US-Soldaten und Mitarbeiter des US-Auslandsgeheimdienstes CIA 2003 und 2004 Häftlinge gefoltert oder brutal behandelt haben.

Die CIA hatte nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ein Verhörprogramm entwickelt, um Terrorverdächtige zur Herausgabe von Informationen zu bewegen. Dazu gehörten Schlafentzug und das international geächtete „Waterboarding“, also simuliertes Ertränken.

Washington sperrt sich gegen die Arbeit des Den Haager Gerichtshofs. Im März drohte US-Außenminister Mike Pompeo Mitarbeitern des Gerichts mit Einreiseverboten. Die USA würden die Visa der entsprechenden Personen zurücknehmen und keine neuen erteilen, wenn gegen US-Bürger ermittelt werde. Die USA sind kein Vertragsstaat des Gerichtshofes und lehnen diesen schon seit Jahren strikt ab.
 

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Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Seine rechtliche Grundlage ist das 2002 in Kraft getretene Römische Statut. Dem Vertrag sind 122 Staaten beigetreten, darunter alle EU-Staaten. Besouda ist seit Juni 2012 die Chefanklägerin des Gerichts.

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