Das sind die wichtigsten Informationen zur Europawahl 2019

Vom 23. bis zum 26. Mai wählt Europa seine neuen politischen Vertreter. t-online.de beantwortet die wichtigsten Fragen zur Europawahl. (Quelle: t-online.de)

(Quelle: t-online.de)


Millionen Europäer wählen im Mai ihre Vertreter. Aber wann wird das Europaparlament gewählt? Ist Briefwahl möglich? Und wer steht zur Wahl? Die wichtigsten Antworten.

Überblick

Wann ist die Europawahl 2019?

Die Europawahl 2019 findet in allen EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig statt. Es ist der reguläre Wahltermin nach fünf Jahren. Gewählt wird zwischen dem 23. und dem 26. Mai 2019. So kann sich der Wahltermin nach den üblichen Wahltagen richten: In Deutschland wird am letzten dieser Tage gewählt, am 26. Mai, wie immer an einem Sonntag also. In den Niederlanden etwa wird bereits am Donnerstag gewählt, in Irland am Freitag, in der Slowakei am Samstag. 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger, die älter als 18 Jahre sind und mindestens drei Monate in der EU gewohnt haben. Das ist in allen Staaten gleich. Ansonsten weichen die Regeln in den EU-Staaten voneinander ab. Zum Beispiel ist nicht überall Briefwahl möglich.

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  • Deutsche, die in Deutschland leben, können ganz normal in der Wahlkabine abstimmen, aber auch per Brief.
  • Deutsche, die sich kurzzeitig im Ausland aufhalten, etwa im Urlaub, können per Briefwahl ihre Stimme abgeben.
  • Deutsche, die seit mindestens drei Monaten in einem anderen EU-Land leben, können entweder an ihrem letzten Wohnort in Deutschland wählen oder dort, wo sie sie aktuell leben.  
  • Deutsche, die außerhalb der EU leben, können durch Briefwahl abstimmen – sofern sie in den letzten 25 Jahren mindestens drei Monate in Deutschland leben.

(Ein paar Ausnahmen gibt es noch, einige wenige Menschen sind vom Wahlrecht ausgeschlossen. Detaillierte Informationen finden sich ).

Kompliziert ist der Fall Großbritannien: Bislang ist keine Wahl angesetzt, weil Großbritannien nach Plan am 29. März aus der EU austreten wird. Aktuell wird aber immer wieder spekuliert, dass der Brexit verschoben werden könnte. Sollte das Land Ende Mai noch EU-Mitglied sein, müssten die Briten eigentlich wählen. Es ist unklar, was dann passieren würde. Eventuell würde einfach keine Wahl abgehalten. 

Wen kann man wählen?

In jedem Land wählt man Listen, keine Abgeordneten. In Deutschland macht man auf dem Stimmzettel nur genau ein Kreuz: bei einer der Listen. Wer genau antritt, wird erst am 8. April offiziell bekannt gegeben. Erst dann ist klar, wen der Bundeswahlausschuss zugelassen hat und wie etwaige Beschwerden ausgegangen sind. In Deutschland treten aber natürlich die großen Bundestagsparteien an: 

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  • CDU und CSU gemeinsam (Spitzenkandidat: Manfred Weber; er ist auch Spitzenkandidat der europäischen Konservativen)
  • SPD (Katarina Barley und Udo Bullmann)
  • Grüne (Ska Keller und Sven Giegold; Keller ist auch Spitzenkandidatin der europäischen Grünen)
  • FDP (Nicola Beer)
  • Linke (Özlem Demirel und Martin Schirdewan)
  • AfD (Jörg Meuthen)

Aber auch kleinere Parteien haben Chancen. Aktuell sitzen im Europaparlament unter anderem Abgeordnete der Piraten, der Tierschutzpartei, der NPD und von Die Partei. Bei Bundestagswahlen muss eine Partei mindestens fünf Prozent der Stimmen bekommen, um ein Mandat zu gewinnen. Bei Europawahlen gibt es in Deutschland momentan keine solche Sperrklausel (das wird sich wieder ändern, aber erst zur nächsten Wahl in fünf Jahren). Damit reichen schon etwas mehr als ein Prozent der Stimmen für ein Mandat.

Wer sich aufstellen lassen darf, variiert auch von Land zu Land. In den meisten Staaten hat man ab 18 Jahren das passive Wahlrecht – auch in Deutschland. In einigen Ländern wie Polen muss man 21 Jahre alt sein, 23 (Rumänien) oder sogar 25 (Italien). 

  • Fotoshow:

Wie viele Abgeordnete sitzen im EU-Parlament?

Im alten Parlament saßen 751 Abgeordnete – wie groß das neue Parlament ist, hängt von Großbritannien ab. Wenn der Brexit bis dahin wie geplant vollzogen ist, werden es 705 Abgeordnete sein. Wie viele Parlamentarier ein Land stellt, hängt von dessen Einwohnerzahl ab. Deutschland würde auch künftig die meisten Abgeordneten schicken, nämlich 96. Frankreich hätte dann 79, Italien 76, die kleinen Staaten Malta, Luxemburg und Zypern nur 6 Vertreter. 

Damit vertritt ein deutscher Abgeordneter viel mehr Menschen als einer aus Malta. Die Vertretung ist also nicht proportional. Das wird immer wieder als problematisch kritisiert, soll aber sicherstellen, dass auch kleine Staaten Einfluss haben und nicht alles von Staaten wie Deutschland dominiert wird.

Welche Fraktionen gibt es?

In der aktuellen Wahlperiode gibt es acht Fraktionen im EU-Parlament. Sie heißen dort: Gruppen. Aktuell gibt es:

  • Konservative/Christdemokraten (EVP – u.a. mit CDU/CSU)
  • Sozialdemokraten (S&D – u.a. SPD)
  • Liberale (ALDE – u.a. FDP, Freie Wähler)
  • Grüne/Regionalisten (Grüne/EFA – u.a. Die Grünen)
  • Linke/Kommunisten (GUE/NGL – u.a. Die Linke)
  • Konservative/EU-Skeptiker/extreme Rechte (EKR)
  • EU-Skeptiker/extreme Rechte (EFDD – aktuell u.a. AfD)
  • Extreme Rechte (ENF – u.a. Die Blaue Partei/Ex-AfD)

Dazu kommen fraktionslose Abgeordnete.

Nach der Wahl kann das anders aussehen. Möglich, dass sich die Fraktionen der extremen Rechten neu ordnen werden. Die ALDE-Gruppe wird wohl Emmanuel Macrons En Marche dazugewinnen, dann aber anders heißen.

Um eine Fraktion zu bilden, müssen sich aktuell mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens sieben Ländern zusammenschließen.

Was darf das EU-Parlament?

Es hält sich die Vorstellung, das Europaparlament habe nichts zu entscheiden – das ist aber falsch. Tatsächlich sind die Kompetenzen des EU-Parlaments seit der ersten Direktwahl 1979 massiv gewachsen. Seit zehn Jahren, seit dem Vertrag von Lissabon, werden EU-Gesetze im Regelfall im sogenannten „Mitentscheidungsverfahren“ verabschiedet, in dem das Parlament gleichberechtigt mit dem Ministerrat ist. Es kontrolliert andere Institutionen und es stellt gemeinsam mit dem Ministerrat den Haushaltsplan auf.

Es gibt aber auch Unterschiede: Es hat, anders als etwa der Bundestag, nicht das Recht, Gesetzesinitiativen einzubringen; das kann nur die EU-Kommission. Es kann auch nicht die Regierung abwählen, es gibt ja gar keine echte EU-Regierung. Allerdings kann es die gesamte EU-Kommission absetzen; das kam noch nie vor, aber 1999 kam die Kommission dem durch geschlossenen Rücktritt zuvor. 

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