Alice Weidel und Alexander Gauland: Die Spitzen der Partei würden gern die Beobachtung durch den Verfassungsschutz verhindern – ein internes Gutachten dürfte das erschweren. (Quelle: Fabrizio Bensch/Reuters)

„Systemparteien“, „Umvolkung“, „Volkstod“: Ein Gutachten hielte die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz für gerechtfertigt. Pikant: Die Partei hat es selbst in Auftrag gegeben.

Ein internes Gutachten der AfD kommt zu dem Schluss, dass eine Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz gerechtfertigt ist. Das geht aus einer Zusammenfassung der Expertise hervor, die WDR, NDR und „Süddeutsche Zeitung“ vorliegt. Der Verfasser sei ein emeritierter Staatsrechtler aus dem Umfeld der Partei, der von der Arbeitsgruppe zur Abwehr der drohenden Observierung beauftragt worden sei. Auch der Nachrichtenagentur dpa liegt das Papier vor.

Gesamtpartei muss sich Verfehlungen zurechnen lassen

Den Berichten zufolge fand der Wissenschaftler zahlreiche „Beispiele für Äußerungen, die von den Verfasssungsschutzbehörden als Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gewertet wurden“. Dazu zähle unter anderem die Verwendung der Begriffe „Systemparteien“, „Umvolkung“, „Großer Austausch“, „Volkstod“ oder die Verunglimpfung von Flüchtlingen als „Invasoren“. Die Gesamtpartei müsse sich die Verfehlungen einzelner Mitglieder zurechnen lassen – Verfehlungen hochrangiger Funktionäre wögen sogar schwerer.

„Dann können wir uns auch gleich auflösen“, zitieren NDR, WDR und „Süddeutsche Zeitung“ kolportierte Aussagen von rechten Parteimitgliedern, die von dem Gutachten erfahren haben sollen. Tatsächlich werden die Begriffe in der Partei auch öffentlich so gängig verwendet, dass eine Liste möglicher Beispiele schier endlos wäre. Die Arbeitsgruppe der Partei wolle jetzt „Handlungsempfehlungen“ erarbeiten, heißt es in dem Bericht weiter. Von der AfD war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Am Montag wollen sich angeblich die Vorsitzenden Alexander Gauland und Jörg Meuthen öffentlich äußern.

Die Angst vor der Beobachtung

Der Bundesverfassungsschutz geht ebenso wie die Verfassungsschutzämter der Länder der Frage nach, ob die AfD eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt und deswegen observiert werden sollte. Eine Entscheidung soll bis Ende des Jahres fallen. Die AfD-Spitze fürchtet, durch eine Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst würden Wähler abgeschreckt und versucht deswegen, sich von allzu radikalen Äußerungen und Mitgliedern zu distanzieren.

  • Gutachten:
  • Verfassungsschutz:
  • Kritik an Gauland-Kurs:

Einzelne Mitglieder werden bereits beobachtet – unter anderem der AfD-Kandidat für das Amt des Vizepräsidenten des Landtags in Bayern, Uli Henkel. In Thüringen ist die AfD aufgrund ihres Vorsitzenden Björn Höcke bereits ein sogenannter Prüffall. In Hamburg sieht der Verfassungsschutz Verbindugen zu Rechtsextremen. In drei weiteren Bundesländern wird die Junge Alternative als Jugendorganisation der Partei beobachtet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Check Also

Team Liquid gewinnt auch Blast Series Pro in Los Angeles

Los Angeles (dpa) – Unaufhaltsam hat sich Team Liquid bei der Blast Pro Series in Los Ange…