Es war ein umfangreiches Paket mit Neuregelungen zu Asyl, Arbeitsmigration und Abschiebungen, über das entschieden wurde. Kernstück war das umstrittene „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, über das heftig debattiert wurde.

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Trotz scharfer Proteste aus der Opposition und der Zivilgesellschaft wurde die Neuregelung, die eine deutliche Ausweitung von Abschiebehaft und eine Einschränkung der Leistungen für Asylbewerber vorsieht, in namentlicher Abstimmung gebilligt. Für den Entwurf der Regierung stimmten 372 Abgeordnete, dagegen 159. Es gab 111 Enthaltungen. Er sieht unter anderem vor, dass Menschen, die abgeschoben werden sollen, leichter in Gewahrsam und Haft genommen werden können. Zudem dürfen sie – räumlich getrennt – in Strafgefängnissen untergebracht werden. Abschiebetermine werden nicht mehr mitgeteilt. Ferner führt das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ den neuen Status einer „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ ein. Ihn soll erhalten, wer seine Abschiebung durch Täuschung der Behörden zu verhindern versucht.

„Menschen ohne Bleiberecht müssen unser Land verlassen“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer in einer zum Teil hitzigen Debatte. „Der Pflicht zur Ausreise muss auch die Ausreise folgen.“ Es gehe um einen konsequenten Umgang mit denen, die keinen Schutzstatus hätten.

Insgesamt sieben Einzelgesetze zu Migrationsaspekten

Beschlossen wurde ebenfalls das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, für das sich der Bundestag mit deutlicher Mehrheit aussprach. Das Gesetz soll die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erleichtern. Dazu soll die Beschränkung auf Engpassberufe ebenso entfallen wie die Vorrangprüfung, bei der untersucht wird, ob auch Deutsche oder andere EU-Bürger für eine Stelle infrage kommen.

Die Abgeordneten stimmten zudem für ein Gesetz zum Datenaustausch für aufenthalts- und asylrechtliche Zwecke. Die Parlamentarier beschlossen auch das Gesetz, mit dem die Regelung zu Wohnsitzauflagen für anerkannte Asylbewerber entfristet wird. Dadurch sollen Ghetto-Bildungen verhindert werden. In der letzten Abstimmung zu dem Gesetzespaket sprachen sich die Parlamentarier für ein Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz aus.

Minister Seehofer bezeichnete das Gesetzespaket als „Zäsur in unserer Migrationspolitik“. Deutschland bekomme damit das modernste Integrationsgesetz.

Horst Seehofer rechtfertigt das Gesetz mit den neuen Regeln zur Abschiebung

Scharfe Kritik der Opposition

Linke und Grüne kritisierten in der Debatte das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“.  Sie bemängelten bseonders scharf schwere Eingriffe in die Grundrechte von Schutzsuchenden sowie ein zu schnelles Verfahren im Bundestag. Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke sprach von einem beispiellosen Angriff auf Schutzrechte. Das Abschiebegesetz sei ein „Katalog von Grausamkeiten“. Die Grünen-Abgeordnete Filiz Polat sprach von einem „schwarzen Tag für die Demokratie“. Mit ihrem „Abschottungs- und Abschiebepaket“ verliere die Regierung Maß und Mitte in der Migrationspolitik. Das Abschiebegesetz sei eine „humanitäre und rechtsstaatliche Bankrotterklärung“. Das Grundgesetz gelte für Menschen egal welcher Herkunft, auch für abgelehnte Asylbewerber.

Die FDP-Abgeordnete Linda Teuteberg warf der Koalition Flickschusterei vor. Sie mache das Asyl- und Aufenthaltsrecht unübersichtlicher und fehleranfälliger. Nötig sei vielmehr ein umfassendes Einwanderungsgesetzbuch. Bernd Baumann von der AfD sprach von einem „Katalog hohler Ankündigungen“, der weder Ordnung schaffe noch Rückkehr.

Bedenken bei Hilfsorganisationen

Viele zivilgesellschaftliche Organisationen hatten deutliche Kritik insbesondere an den schärferen Abschieberegeln geäußert. Pro Asyl etwa hatte dazu aufgerufen, dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, das eigentlich ein „Hau-ab-Gesetz“ sei, nicht zuzustimmen.

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Die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Eva Högl wies die scharfe Kritik zurück. Insbesondere die Regelungen zur Abschiebehaft und dem Ausreisegewahrsam folgten „rechtsstaatlichen Grundsätzen“. Das Paket orientiere sich an den Prinzipien eines humanitären Asylrechts, eines modernen Einwanderungsgesetzes, gelingender Integration sowie klaren Regeln für die Rückkehr. Wer nicht als asylsuchend anerkannt werde und unter keinen Umständen bleiben könne, „muss unser Land auch wieder verlassen“, sagte Högl.

qu/gri/kle (dpa, afp, epd, kna)

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