Wer einen Mini-Job hat, ist „geringfügig beschäftigt“ und darf nur wenige hundert Euro im Monat verdienen. Das betrifft mehr als jeden fünften Arbeitnehmer in Deutschland. Die Arbeitgeber profitieren von dem Modell.

Der Anteil der Mini-Jobber an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten betrug Ende März 2018 gut 23 Prozent. Das geht nach einem Bericht der „Rheinischen Post“ aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach hatten in Deutschland zu diesem Zeitpunkt knapp 32,7 Millionen Beschäftigte eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle, rund 7,6 Millionen davon waren lediglich geringfügig beschäftigt – sie hatten also einen Mini-Job. 

Mindestlohn fördert Mini-Jobs

Der Anteil der Mini-Jobber ist in den letzten 15 Jahren deutlich gestiegen. Im Vergleich zu 2003 stieg er um 35 Prozent. Einen zusätzlichen Schub erhielten die Mini-Jobs den Angaben zufolge 2015 nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, weil einige Arbeitgeber den damit verbundenen höheren Lohnkosten ausweichen wollten.

Immer mehr Menschen üben zusätzlich zu einer regulären Beschäftigung oder zur Rente noch einen Mini-Job aus. Waren dies 2003 noch eine Million Menschen, hat sich der Wert inzwischen fast verdoppelt.

Mini-Jobber verdienen monatlich maximal 450 Euro. Der Arbeitnehmer zahlt dafür keine Steuern und Sozialabgaben, die Abgabenkosten für den Arbeitgeber sind reduziert. „Die Zahl der Mini-Jobs wächst und reguläre Jobs werden ersetzt“, kritisierte die Linken-Sozialpolitikerin Susanne Ferschl in der „Rheinischen Post“. Der Staat subventioniere damit Unternehmen, die durch Mini-Jobs bei den Löhnen Kosten sparen könnten.

Für höheren Mindestlohn: Arbeitsminister Hubertus Heil

Arbeitsminister für höheren Mindestlohn

Die Bundesregierung diskutiert derzeit über eine Erhöhung des Mindestlohns, was allerdings die Verdienstgrenze von 450 Euro bei den Mini-Jobs nicht berührt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich für einen deutlich erhöhten Mindestlohn von 12 Euro ausgesprochen. Derzeit beträgt die gesetzliche Lohnuntergrenze 8,84 Euro. Nach den bisherigen Vereinbarungen soll sie bis 2020 in zwei Schritten auf 9,35 Euro steigen.

fab/se (afp, dpa, epd)

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