In der Debatte um mögliche Kriegsverbrecher unter Asylbewerbern in Deutschland warnt das Bundesamt für Migration vor Verunsicherung. Viele Hinweise beziehen sich auf Personen außerhalb Deutschlands.

Flüchtlinge in Ingelheim, Rheinland-Pfalz, auf dem Weg zu einer Erstaufnahmeeinrichtung

Die Gesamtzahl der Hinweise auf „Straftaten nach dem Völkerrecht“ sage nichts über eine mögliche Bedrohung aus, sagte der Präsident des Bundesamtes für Migration (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, der „Welt am Sonntag“. Bisweilen bezichtigen sich Zeugen oder Personen selbst, um einen subsidiären Schutzstatus zu erhalten.

Dem Bericht zufolge geben Migranten etwa aus Pakistan oder Afghanistan beim Antrag auf Asyl zum Teil an, Mitglied bei islamistischen Vereinigungen wie den Taliban gewesen zu sein. Sie erhofften sich dadurch einen subsidiären Schutzstatus, da ihnen als Mitglied einer solchen Organisation in ihrem Herkunftsstaat Verfolgung drohen würde.

Kaum Verfahren

Aus einer in der vergangenen Woche veröffentlichten Regierungsantwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP geht hervor, dass das BAMF zwischen 2014 und Anfang 2019 rund 5000 Hinweise zu Kriegsverbrechern an Bundeskriminalamt und den Generalbundesanwalt weiterleitete. Es wurden aber nur 129 entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies hatte die Frage aufgeworfen, ob den Hinweisen in ausreichendem Maße nachgegangen wird. Der Parlamentarische Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) sagte hierzu: „Ich warne hier wirklich vor vorschnellen Rückschlüssen.“ Mayer verwies darauf, dass sich viele der Hinweise auf Menschen beziehen, die sich gar nicht in Deutschland aufhalten. 

Sommer verteidigte das Vorgehen seiner Behörde: „Unsere Experten im Sicherheitsbereich nehmen jeden Hinweis eines Asylbewerbers ernst und leiten ihn sofort weiter.“ Er habe „keinen Grund zur Annahme“, dass diese Meldungen von anderen Behörden nicht ernst genommen würden. Das Bundesamt selbst sei „keine Sicherheitsbehörde – aber auf engste mit diesen verzahnt“.

cgn/stu (afp, kna)

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